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Entlassungen/Kündigungen bei Bosch
„Bosch will weitere 1000 Arbeitsplätze abbauen“. So lautet die Schlagzeile der faz.net vom 24.10.2019, 21:11 Uhr. Damit sind nicht nur die angekündigten 1000 Arbeitsplätze bei Bosch selbst, sondern auch zahlreiche weitere Arbeitsplätze bei sonstigen Zulieferern für die Automobilbranche gefährdet.
Vor dem Hintergrund des Dieselskandals wurden bereits unzählige Stellen abgebaut. Aufgrund der Umstrukturierung der Automobilindustrie ist wohl von einer weiteren Stellenrationalisierung, d.h. von weiteren Kündigungen auszugehen.
Als betroffener Arbeitnehmer müssen Sie die Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses arbeitsrechtlich allerdings nicht einfach so hinnehmen.
Sofern allgemeiner oder besonderer Kündigungsschutz besteht, können Sie sich mit einer Kündigungsschutzklage den Arbeitsplatz zurück erstreiten oder – sollten auch Sie aufgrund der Kündigung nicht mehr im Betrieb arbeiten wollen – zu bestmöglichen Bedingungen aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden (Abfindung, Arbeitszeugnis).
Durch einen gerichtlichen Vergleich ist hier vielfach die Vereinbarung einer längeren Zeit der Freistellung, die Zahlung einer Abfindung und die Erteilung eines wohlwollenden und qualifizierten Arbeitszeugnisses mit der Benotung „gut bis sehr gut“ und entsprechender Abschlussformel möglich. Zudem sollten für Sie nachteilige arbeitsrechtliche Vereinbarungen verhindert werden.
Der ArbeitnehmerHilfe e.V. Stuttgart berät seine Mitglieder umfassend zu den arbeitsrechtlichen Themenkreisen Kündigungsschutzklage, unwiderrufliche und entgeltliche Freistellung, sog. Regelabfindung, zu den Möglichkeiten, wie eine noch höhere Abfindung erzielt werden kann, und zum wohlwollenden qualifizierten Arbeitszeugnis.
Sollten auch Sie insofern eine Beratung benötigen, können Sie jederzeit gerne einen persönlichen Besprechungstermin oder einen Telefontermin zur Arbeitsrechtsberatung bei unserer auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwältin vereinbaren. Rufen Sie uns hierfür unter 0711-89466200 an.
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