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CORONA HOTLINE / ARBEITSRECHT Mo - Fr von 10:00 - 15:00 Uhr

unter 0711-89466200

 

Die CORONA HOTLINE / ARBEITSRECHT ermöglicht Arbeitnehmern eine sachkundige Beratung zu corona-spezifischen Fragen des Arbeitsrechts durch erfahrene Fachanwälte.

CORONA HOTLINE / ARBEITSRECHT: Arbeitnehmer fragen – Fachanwälte antworten

Baden-Württemberg gehört zu den am schwersten vom Coronavirus betroffenen Regionen Deutschlands und sehr viele Arbeitnehmer im Raum Stuttgart haben in Zusammenhang mit dem Coronavirus wichtige arbeitsrechtliche Fragen. Allzu Oft werden ihnen vom Arbeitgeber vorgefertigte Einverständniserklärungen zur Unterschrift vorgelegt, in denen es um Maßnahmen im Zusammenhang mit Überstunden, Kurzarbeit, Homeoffice und Zwangsurlaub geht.

Viele Unternehmen haben Arbeitnehmern auch gekündigt. Bei allem Verständnis für die Arbeitgeber sollten Sie keinesfalls auf die Ihnen zustehenden Rechte verzichten. Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten. Der wird Ihnen sagen, wie sinnvoll es ist eine Kündigungsschutzklage in Erwägung zu ziehen. Der effektivste Weg zu einer sachkundigen Beratung ist unsere CORONA HOTLINE / ARBEITSRECHT. Unter dieser Verbinden wir sie von Montag bis Freitag zwischen 10:00 und 15:00 Uhr. 

Nutzen sie das Online-Beitrittsformular und anschließend die CORONA HOTLINE / ARBEITSRECHT

Den Mitglieder der ArbeitnehmerHilfe Stuttgart steht die CORONA HOTLINE / ARBEITSRECHT kostenlos zur Verfügung. Sie haben Anspruch auf fachanwaltliche Beratung durch unsere auf Arbeitsrecht spezialisierte Juristen, und zwar umfassend und kostenlos. Alle Arbeitnehmer im Raum Stuttgart können noch heute Mitglied der ArbeitnehmerHilfe werden. Füllen Sie einfach die Online-Beitrittserklärung aus. Anschließend haben Sie ebenfalls Anspruch auf die Nutzung unserer CORONA HOTLINE / ARBEITSRECHT. Hier können Sie einem Rechtsanwalt ihr Anliegen vortragen und bekommen sofort eine fachkundige Beratung mit praktischen Hinweisen zur Durchsetzung ihrer Rechte.

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CORONA HOTLINE (10-15 Uhr werktäglich) 0711-89466200

 

CORONA HOTLINE / ARBEITSRECHT: 0711-89466200

Die Arbeitsrechte werden durch die Corona-Epidemie keineswegs außer Kraft gesetzt und alle müssen sich an diese halten. Deshalb ist es zum Beispiel unzulässig, Arbeitnehmer zu kündigen und das mit dem Hinweis auf die Corona-Krise zu begründen. Arbeitgeber können Sie auch nicht zwingen Ihren Erholungsurlaub jetzt zu opfern. Die Anwälte der ArbeitnehmerHilfe Stuttgart klären Sie während der der Corona-Pandemie über ihre Rechte auf und helfen Ihnen deren Einhaltung durchzusetzen.

CORONA HOTLINE / ARBEITSRECHT: Montag bis Freitag von 10 bis 15 Uhr

Alle Mitglieder der ArbeitnehmerHilfe Stuttgart können die CORONA HOTLINE / ARBEITSRECHT kostenlos nutzen. Sie erhalten während der oben angegebenen Zeiten fachkundige Antworten auf alle arbeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit den Folgen der Corona-Epidemie. Bleiben Sie standhaft und passen Sie auf sich auf.



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Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht, Vorstand des ArbeitnehmerHilfe e.V. 
Rechtsanwalt Christian Kronbichler 


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