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Prüfen Sie Ihre Kündigung mit unserem Kündigungscheck
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben und eine Kündigungsschutzklage einreichen möchten, muss dies innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht erfolgen. Mit unserem Kündigungscheck haben Sie die Möglichkeit Ihre Kündigung selbst zu prüfen und ein Bild von den Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage zu erlangen.
Unsere Anwälte für Arbeitsrecht stehen Ihnen beratend zur Seite und prüfen Ihre Kündigung. Dies ist für Mitglieder des ArbeitnehmerHilfe e.V. Stuttgart kostenfrei. Vereinbaren Sie einen kurzfristigen Termin zur persönlichen Arbeitsrechtsberatung.
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Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren kurzfristig einen persönlichen Termin zur Beratung.
Arbeitsrecht Stuttgart
0711-89466200