Corona Hotline ++ Arbeitsrecht ++ Anwalt Arbeitsrecht Stuttgart ++ Abfindung ++ Kündigung ++ Fachanwalt Arbeitsrecht ++ Stuttgart ++ Arbeitsrechtsberatung ++ Arbeitsrecht Stuttgart
  • Kostenfreie Rechtsberatung
  • Schnelle Termine
  • Soforthilfe
  • Anwälte für Arbeitsrecht
  • Arbeitsschutz

Besonderer Kündigungsschutz:

 

In diesem Fall ist die Ihnen gegenüber ausgesprochene Kündigung höchstwahrscheinlich nichtig.

Voraussetzung hierfür ist, dass die Zustimmung der Aufsichtsbehörden für den Ausspruch der Kündigung nicht eingeholt wurde. Falls Ihr Arbeitgeber auf die Kündigung besteht, ist eine Geltendmachung von einer Weiterbeschäftigungsanspruch oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit einer Abfindungszahlung vor dem Arbeitsgericht möglich.

Die Erfolgsaussichten sind als besonders hoch einzuschätzen. Unsere Anwälte für Arbeitsrecht unterstützen Sie gerne, falls Sie Hilfe benötigen. Für eine Terminvereinbarung einer persönlichen Arbeitsrechtsberatung stehen wir Ihnen telefonisch unter 0711-89466200 zur Verfügung.


Haben Sie Fragen zum besonderen Kündigungsschutz?

Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen beratend zur Seite. Direkt einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.
Wir sind für Sie da.

0711-89466200

Termin Arbeitsrechtsberatung:
0711-89466200

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr

Corona Virus ++ Beratung Arbeitsrecht ++ Fachanwalt Arbeitsrecht ++ Stuttgart ++ Arbeitsrecht ++ Anwalt Arbeitsrecht Stuttgart ++ Abfindung ++ Arbeitsrecht Stuttgart ++ Kündigung