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Verhaltensbedingte Kündigung

 

Achtung! Sie haben als Arbeitnehmer eine verhaltensbedingte Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist erhalten. Damit bekommen Sie in der Regel bei der Agentur für Arbeit eine Sperre des Arbeitslosengeldes von zwölf Wochen.

Gegen so eine Kündigung sollte man unbedingt eine Kündigungsschutzklage einreichen. Denn meistens findet ein Anwalt für Arbeitsrecht Hebel, um die Kündigung als unwirksam darzustellen oder zumindest in Zweifel zu ziehen. Damit können Sie eine ordentliche Kündigung erreichen und somit keine Sperre der Arbeitslosengeldbezüge. Mit unserem Anwalt für Arbeitsrecht erreichen Sie meistens sogar zusätzlich eine Abfindungszahlung.

Da der Arbeitnehmer arbeitsrechtlich bei einer verhaltensbedingten Kündigung in der Verteidigungsposition ist, empfiehlt sich allerdings vorab der Einlegung einer Kündigungsschutzklage eine Beratung bei einem Anwalt für Arbeitsrecht und danach die Einlegung der Kündigungsschutzklage durch diesen Anwalt. Denn Ihr Arbeitgeber wird zunächst darauf beharren, dass er die verhaltensbedingte Kündigung vollkommen zurecht ausgestellt hat. Meistens ist das jedoch ein Trugschluss im Arbeitsrecht. Denn eine verhaltensbedingte Kündigung hat viele Hindernisse wie zum Beispiel die Anhörung bei einer verhaltensbedingten Verdachtskündigung. 

Sie merken bei diesen Schilderungen, dass es auf viele kleine Punkte im Arbeitsrecht ankommt. Deshalb stehen wir Ihnen sehr gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung. Vereinbaren Sie ein solches am besten sofort bei einem unserer Anwälte, da eine Kündigungsschutzklage bei Erhalt einer verhaltensbedingten Kündigung innerhalb von drei Wochen unbedingt eingelegt werden muss. Denn ansonsten ist nach den Gesetzen des Arbeitsrechts die Kündigung wirksam.

Beratung zur verhaltensbedingten Kündigung bei einem Anwalt für Arbeitsrecht unter 089-38398790.


Haben Sie Fragen?

Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.

0711-89466200

Termin Arbeitsrechtsberatung:
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