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Kündigungscheck Fazit
Die selbstständige Überprüfung Ihrer Kündigung ist nun abgeschlossen. Bitte beachten Sie, dass das Arbeitsrecht im Detail sehr diffizil ist. Da für die Lösung Ihres arbeitsrechtlichen Problems sehr viele Aspekte und Details betrachtet werden müssen, können unsere Anwälte für Arbeitsrecht hier keine Pauschalangaben treffen.
Wir hoffen, dass Ihnen der Kündigungscheck trotzdem einen guten Überblick und eventuell sogar schon eine Lösung zu Ihrer erhaltenen Kündigung geliefert hat. Beachten Sie bitte die drei Wochen Frist für eine Kündigungsschutzklage, falls Sie die Unwirksamkeit der Kündigung feststellen konnten. Im Arbeitsrecht wird die Kündigung in der Regel wirksam, wenn die Unwirksamkeit nicht innerhalb der Frist vor einem Arbeitsgericht durch eine Kündigungsschutzklage angegriffen wird.
Möchten Sie eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen oder haben Sie Fragen zu Ihrer Kündigung, stehen Ihnen unsere (Fach-)Anwälte für Arbeitsrecht gerne beratend zur Verfügung. Als Mitglied erhalten Sie kostenlose Arbeitsrechtsberatungen. Unsere Anwälte beraten Sie zur gewinnbringendsten und für Sie als Arbeitnehmer günstigsten Lösung Ihres arbeitsrechtlichen Problems. Einen Beratungstermin können Sie vereinbaren unter 0711-89466200.
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