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Haben Sie eine fristlose Kündigung oder eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist erhalten?
Eine fristlose Kündigung wird im Arbeitsrecht bei einem wichtigen Pflichtverstoß des Arbeitnehmers ausgesprochen.
Spricht der Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung der vertraglichen, tariflichen oder gesetzlichen Kündigungsfrist aus, muss der Arbeitgeber keine Gründe für die Kündigung nennen.
Bitte wählen Sie aus, welche Art von Kündigung Sie erhalten haben.
Haben Sie Fragen zur Kündigungsfrist?
Unsere Anwälte für Arbeitsrecht beraten Sie gern. Gleich Termin zur kostenlosen Arbeitsrechtsberatung vereinbaren.
Wir sind für Sie da.
0711-89466200