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Fristlose Kündigung, Nichteinhaltung der Kündigungsfrist

 

Im Arbeitsrecht müssen Sie unterscheiden zwischen einer fristlosen Kündigung und einer Kündigung, die die Kündigungsfrist nicht einhält.

Wenn der Arbeitgeber Sie als Arbeitnehmer ordentlich kündigen wollte, jedoch nur die Kündigungsfrist falsch berechnet hat, dann kann das arbeitsrechtlich einfach in Form der Neuberechnung geltend gemacht werden. Wenn sich der Arbeitgeber weigert, muss man allerdings auch eine Kündigungsschutzklage einreichen, zumindest ist dies aus anwaltlicher Sicht zu empfehlen.

Bei einer fristlosen Kündigung hat der Arbeitgeber nicht nur die Frist falsch berechnet, meistens werden Sie als Arbeitnehmer mit sofortiger Frist gekündigt. Im Arbeitsrecht muss dafür ein wichtiger Grund vorliegen. Dies muss aus anwaltlicher Sicht ein ganz erheblicher Grund sein, wie eine Straftat oder mehrmalige erhebliche Verfehlung nach bereits erhaltenen Abmahnungen.

Bitte beantworten Sie für unseren Anwalt noch einmal, ob es sich um eine fristlose oder ordentliche Kündigung handelt, Sie erhalten dann weitere arbeitsrechtliche Hinweise.


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