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Fristlose Kündigung
Eine fristlose Kündigung hat sehr viele gravierende Nachteile und ist die arbeitsrechtlich extremste Form einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses. In der Regel muss vorher eine Abmahnung übergeben worden sein, damit der Arbeitnehmer seine arbeitsrechtlichen Verfehlungen einzuschätzen weiß und diese nicht wiederholt.
Bei ganz erheblichen Verfehlungen wie etwa Straftaten, kommt auch eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung in Betracht. So ein Fall kann arbeitsrechtlich insbesondere bei Diebstahl oder nachhaltigem Arbeitszeitbetrug vorliegen.
Unsere Anwälte für Arbeitsrecht empfehlen bei einer fristlosen Kündigung immer die Beratung, da durch die fristlose Kündigung nicht nur arbeitsrechtliche Nachteile entstehen, sondern auch sozialrechtlich eine Sperre des Arbeitslosengelds in aller Regel eintritt. Als Arbeitnehmer stehen Sie dann zwölf Wochen ohne irgendwelche Zahlungen da und müssen sich über die Krankenkassen auch noch selbst versichern.
Meistens kann unser Anwalt für Arbeitsrecht Ihnen trotz der vermeintlich ausweglosen Situation nach einer Überprüfung der Kündigung in der Beratung sehr gute Tipps geben, wie Sie alle Nachteile vermeiden und eventuell sogar bei einem Fehler der Kündigung noch ausstehendes Gehalt und eine hohe Abfindung von Ihrem Arbeitgeber erhalten können. Einen Termin zur Beratung können Sie sofort vereinbaren unter 089-38398790.
Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht hilft Ihnen sehr gerne weiter!
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