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Wurde die Kündigung vom Arbeitgeber unterzeichnet?
Hat Ihr Arbeitgeber oder eine hierfür bevollmächtigte Person die Kündigung korrekt unterschrieben?
Die Unterschrift einer Kündigung kann durch folgende Personen geleistet werden:
- dem Geschäftsführer
- einem Organ
- einer bekanntermaßen Personalverantwortlichen
- einer anderen Person, wenn diese eine Originalvollmacht mit beilegt
Zusätzlich ist es notwendig, dass die Unterschrift einigermaßen leserlich sein muss. Das heißt, dass ein einzelner Strich mit einer Welle nach arbeitsrechtliche Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht zulässig ist. Wurde die Kündigung unterschrieben, Ihnen aber nur per E-Mail oder Fax zugestellt, ist die Kündigung nicht zulässig.
Kündigung vom Arbeitgeber erhalten?
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ANHV - Stuttgart
0711-89466200