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Arbeiten Sie in einem Kleinbetrieb (maximal zehn Mitarbeiter)?

 

Ein Kleinbetrieb liegt vor, wenn in Ihrem Betrieb maximal zehn Angestellte versicherungspflichtig beschäftigt sind. Dabei werden alle Mitarbeiter bis einschließlich 20 Wochen Arbeitsstunden mit 0,5 gezählt, alle Mitarbeiter mit maximal 30 Wochenstunden mit 0,75 und die restlichen Mitarbeiter mit 1,0. Achten Sie dabei darauf, dass auch geringfügig beschäftigte Mitarbeiter mit dem Faktor 0,5 erfasst werden.

Kommen Sie bei dieser Zählweise auf maximal zehn oder auf mehr Mitarbeiter?


Haben Sie Fragen zur Berechnung der Betriebsgröße?

Unsere Anwälte helfen Ihnen gerne dabei und beraten Sie kostenlos im Arbeitsrecht.
Wir sind für Sie da.

0711-89466200

Termin Arbeitsrechtsberatung:
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